Der Pflegealltag ist sehr Zeitaufwändig und kann schnell zur Belastung für Angehörige werden. Mit uns an ihrer Seite können Sie und ihr Angehörigen ein durchatmen. Wir unterstützen Sie, je nach Bedarf stundenweise in ihrem Alltag, sodass Sie möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können. 

Als anerkannter Dienstleister der Pflegekassen,  können wir diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Sie haben einen Pflegegrad? Denn sind unsere Dienstleistungen für Sie kostenlos!

Was steht mir wann zu?

Pflegegrad 1

Ab dem Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125€ als Entlastungsleistungen für Alltagshilfe und Betreuung zu (§ 45b SGB XI).

Pflegegrad 2-5 / mehr als 6 Monate privat gepflegt

Wenn Sie mehr als 6-Monate von einer privaten Person gepflegt werden und diese Person zeitweise verhindert ist sowie ein Pflegegrad 2 oder höher vorliegt, erhalten Sie Verhinderungspflege ( §39 SGB XI).
Diese Pflegeleistung wird von der Pflegekasse mit jährlich 1.612€ bezuschusst.

Wenn Sie mehr als 6-Monate von einer privaten Person gepflegt werden und diese Person zeitweise verhindert ist sowie ein Pflegegrad 2 oder höher vorliegt, erhalten Sie Verhinderungspflege ( §39 SGB XI).
Diese Pflegeleistung wird von der Pflegekasse mit jährlich 1.612€ bezuschusst.

Vorraussetzung für Verhinderungspflege

Wenn Sie mehr als 6-Monate von einer privaten Person gepflegt werden und diese Person zeitweise verhindert ist sowie ein Pflegegrad 2 oder höher vorliegt, erhalten Sie Verhinderungspflege ( §39 SGB XI).
Diese Pflegeleistung wird von der Pflegekasse mit jährlich 1.612€ bezuschusst.

Weitere 806€ pro Jahr ( 1/2 des Kurzzeitpflegebudget ) können ebenfalls für die Verhinderungspflege genutzt werden. Somit stehen Ihnen pro Jahr bis zu 2.418€ von der Pflegekasse zur Verfügung.

Wer rechnet mit der Pflegekasse ab?

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.